FASCHING IN STOCKHEIM

EINE GELEBTE TRADITION

MIT ZUKUNFT

Schon vor fast 100 Jahren, um 1926, fuhren die ersten geschmückten Pferdewagen durch Stockheim – und brachten den Fasching ins Rollen. Seitdem ist unser Dorf zur närrischen Zeit nicht mehr wiederzuerkennen.


Den ersten offiziellen Umzug organisierte 1974 Helmut Kromik – und seitdem heißt es jedes Jahr am Faschingsdienstag: Stockheim steht Kopf! Bereits zum 47. Mal zog in diesem Jahr der bunte Gaudiwurm durch unsere Straßen – organisiert und durchgeführt von einer engagierten Gruppe
Freiwilliger unter dem Namen FASS (Faschingsausschuss Stockheim).


Damit dieser Brauch weiterlebt und wir auch zukünftig mit Herz, Humor und Glanz & Gloria feiern können, wollen wir den nächsten Schritt  gehen: Die Gründung eines eingetragenen Vereins.


Denn nur mit einer starken Gemeinschaft können wir den wachsenden organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen gerecht werden – und gleichzeitig neue Ideen umsetzen.

 

Ob aktiv im Fasching oder passiv als Unterstützer – wir brauchen dich!
Wenn du Lust hast, Teil unserer närrischen Familie zu werden, findest du nachfolgend den vorläufigen Vereinszweck. Diesen haben wir bewusst nicht zu eng gefasst um für die Zukunft optimal gewappnet zu sein. 


Mach mit – für den Fasching, für Stockheim, für den Spaß!


§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins


01   

Der Verein mit Sitz in Stockheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige 
 Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


02   
Zweck des Vereins ist die Förderung von:

  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • der Jugendförderung
  • sowie der Erhaltung des traditionellen Brauchtums
  • einschließlich der jährlich wiederkehrenden Faschingsveranstaltungen

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • der Pflege und Erhaltung örtlicher Traditionen und Bräuche
  • der Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, 
    insbesondere im Bereich des Faschings und verwandter Ausdrucksformen 
    (z. B. Maskengruppen, Hexengruppen, etc.)
  • der Förderung von Musik-, Tanz- und Jugendgruppen im Sinne der Brauchtumspflege
  • der Mitwirkung bei der Erhaltung historischer und kulturgeschichtlich bedeutender 
    Bauwerke und Denkmäler in der Region, sofern diese in einem Zusammenhang mit 
    lokalem Brauchtum oder der Heimatgeschichte stehen.

Der Verein ist offen für weitere Abteilungen und Initiativen, die sich im Rahmen der 
gemeinnützigen Zielsetzung für die lebendige Gestaltung des kulturellen Lebens in der 
Gemeinde und der Region einsetzen.


03

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


04

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.


05   

Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. 
Eine angemessene Vergütung kann im Rahmen des § 3 Nr. 26a EStG erfolgen.